Übersichtsbericht zum aktuellen Stand der Richtliniennovellierung (November 2008)
Zu beachten ist hier, dass sich im weiteren Verlauf der Bearbeitung durch die Fachgremien weiterhin noch Änderungen ergeben können und, dass bis zu einem Inkrafttreten dieser neuen Richtlinie die aktuell gültige Version vom 03.02.2000 weiterhin Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Sicherheitszeugnissen ist. Änderungsbedarf (gelb hervorgehoben) wird von Ministeriumsseite noch im Bereich der Definitionsfragen zum Begriff und Status „Traditionsschiff“ und deren Überprüfung gesehen. Auch die Frage der Beleihung der GSHW mit den Schiffen unter 15 m birgt Unsicherheiten. Der technische Anlagenteil gilt seit Mai 2008 als weitestgehend abgesegnet. Allerdings können auch hierbei noch keine Garantien gegeben werden.
Die gemeinsamen Gespräche zu den elementaren Begriffsbestimmungen rund um das Traditionsschiff sind im Frühjahr 2009, nach mehrmonatiger Pause wieder aufgenommen worden.
Verhandlungsziel der GSHW ist neben einer tragfähigen, das frühere und aktuelle Spektrum von Schiffen abdeckenden Begriffsfüllung, die Einführung relevanter Vorgaben , wie sie für gemeinnützige Körperschaften angewendet werden. Dies soll die Abgrenzung zur Berufsschifffart und Fragen der umstrittenen Leistungsvergütung erleichtern.
Tabellarische Übersicht zur neuen Sicherheitsrichtlinie (Juni 2008)
Tabellarischer Vergleich des Entwurfs zur neuen Richtlinie (Stand 2008) bezüglich Verschärfungen und Erleichterungen zur Richtlinie für Traditionschiff Stand 2003
Besetzungsanforderungen der Richtlinie im Vergleich zum MoU (Februar 2008)
Vergleichstabelle MoU Annex II 1 und die nationalen Besetzungsanforderungen für Traditionsschiffe in Deutschland