Sicherheitszeugnis
GSHW e.V. — der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe
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Informationen zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe

Die GSHW bedankt sich für Ihr Interesse am Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe.

Das Sicherheitszeugnis basiert auf der Richtlinie für Traditionsschiffe nach SchSV § 6.  Diese Richtlinie ist in Zusammenarbeit von Bundesverkehrsministerium, Seeberufsgenossenschaft und GSHW entstanden und wird derzeit überarbeitet.

Seit dem 15.04.2001 ist die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe verbindlich und ein Schiffssicherheitszeugnis vorgeschrieben. Zur Zeit (2009) ist die Richtlinie in der Fassung von 2003 gültig.

Die Richtlinie gilt für historische Wasserfahrzeuge, die die Bundesflagge führen und

  • die hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen oder als Einzelnachbildung gebaut worden sind und
  • deren Rumpflänge 15 Meter jedoch nicht 55 Meter übersteigt oder deren Rumpflänge 15 Meter nicht übersteigt und für mehr als 25 Personen an Bord vorgesehen sind und
  • deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient und
  • die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen Zwecken oder vergleichbaren Zwecken, z.B. von der Sail Training Association eingesetzt werden und
  • das Fahrzeug muss als Seeschiff eingesetzt werden.

Näheres entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zur Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe" (s.u. zweiter Download unter "Richtlinien, Leitfäden, Prüfliste").

Wir möchten darauf hinweisen, dass die BG Verkehr für die Ausstellung des Zeugnisses Gebühren erhebt, die nicht in der Bearbeitungsgebühr Ihres Antrags bei der GSHW enthalten sind.

Änderungen im Antragsverfahren der GSHW

Jüngere Rechtsprechung, aber auch andere Aspekte in der Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde haben die GSHW veranlasst, ihr Beurteilungsverfahren für Traditionsschiffe zu vereinfachen. Dies schließt auch eine Gebührenreduzierung ein.

mehr Informationen »

Für die Antragstellung ist folgendes zu beachten:

Bevor Sie ein Gutachten zum Sicherheitsstatus Ihres Schiffes in Auftrag geben, klären Sie bitte zuerst, ob Ihr Schiff und das geplante Betreibermodell die Voraussetzungen für eine Anerkennung im Sinne der geltenden Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erfüllen. Das Gutachten kann anderenfalls nicht verwendet werden!

Im Folgenden finden Sie verschiedene Informationen zur rechtlichen Situation von Traditionsschiffen sowie die Formulare zu den Anträgen.

Richtlinien, Leitfäden und Prüflisten:

Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe (aktuelle Fassung vom 17.04.2003, mit Anlagen)
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Leitfaden zur Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe (aktuelle Fassung vom 15.04.2000)
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Die Kriterien der Prüfungskommission der GSHW
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Rahmenrichtlinien Sail Training
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Bestimmungen zur Anerkennung von privaten Funk SV (Fassung 31.05.2002)
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Formular: Antrag auf Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe
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Weitere Informationen zum Sicherheitszeugnis:

Information zum Thema Tagesfahrtgenehmigungen / GSHW 02.04.2014
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Kurz-Information Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe
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Information zum Thema Stabilität
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Seegebiete nach der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie
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